Die neue DIN EN 17169 für Tattowierer ist da!
21. November 2021
21. November 2021

Corona-Konzept haben – Geldstrafe vermeiden.

Nutzen Sie die Vorlagen der IHK für ein eigenes Hygienekonzept! Machen Sie die individuell festgelegten Regeln für Ihre Kunden erkennbar. Verzichten Sie (vorerst) auch auf Tätowierungen im Gesicht ohne beidseitigem Tragen einer FFP2. Es droht eine hohe Geldstrafe, wenn Sie kein Konzept vorweisen können. Das Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert derzeit Tattoostudios dahingehend.